Stiftung

Die Stiftung der Evangelischen Reformationskirchengemeinde Neuss wurde im August 2005 durch Beschluss des Presbyteriums der Evangelischen Reformationskirchengemeinde Neuss errichtet. Das Kuratorium der Stiftung wurde im Mai 2007 vom Presbyterium berufen.

Zweck der Stiftung

Zweck der Stiftung ist gemäß Satzung die Förderung aller Aufgabenfelder unserer Kirchengemeinde, insbesondere Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kirchenmusik sowie Verbesserung und Erweiterung der technischen und baulichen Ausstattung der Gemeindegebäude und Gemeindeeinrichtungen.

Ziel der Stiftung

Vor allem bedingt durch den demografischen Wandel werden leider in Zukunft die Kirchensteuereinnahmen sinken. Für die Reformationskirchengemeinde könnte dies bedeuten, dass ca. 20.000 € pro Jahr weniger Kirchensteuereinnahmen zur Verfügung stehen. Damit die Gemeindearbeit darunter nicht leidet, sondern auch zukünftig im bisherigen Umfang durchgeführt werden kann, versucht die Stiftung mit den Erträgen aus dem Stiftungsvermögen diese drohenden Finanzlücken auszugleichen. Erforderlich wären dafür Zinserträge auf Basis eines Stiftungsvermögens von 500.000 €. Dieses Ziel ist noch lange nicht erreicht. Durch Gewinnung von neuen Zustiftern muss zusätzliches Stiftungsvermögen angesammelt werden. Die Zinserträge werden an die Gemeinde zur Finanzierung der oben genannten Aufgabenfelder ausgeschüttet. Dabei bleibt das Stiftungsvermögen selbst als Kapitalstock unangetastet und bildet für die Gemeinde eine nachhaltige Einnahmenquelle als Zukunftsvorsorge. Immer mehr Kirchengemeinden gehen diesen Weg. Das Stiftungsvermögen wird als Treuhandvermögen der Gemeinde vom Kuratorium der Stiftung verwaltet und getrennt vom übrigen Vermögen der Gemeinde auf eigenen Konten geführt.

Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung

  • Wieland Schneider (Vorsitzender)
  • Pfarrer Manfred Burdinski (stellv. Vorsitzender)
  • Ingo Bornfleth
  • Hartmut Fischer
  • Pfarrerin Anke Krughöfer
  • Irene Wenderoth-Alt.

Sie können mitmachen

Zustiftungen können erfolgen durch Verschenken von Geld- oder Sachvermögen zu Lebzeiten (auch mehrmals und über Jahre verteilt) oder auch durch testamentarische Verfügungen. Auch Geldzuflüsse zu bestimmten Anlässen wie z.B. Taufen, Konfirmationen, Hochzeiten, Goldhochzeiten, Jubiläen oder besonderen Geburtstagen können als Zustiftungen an die Stiftung gegeben werden.

Die Stiftung ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und dementsprechend können Zuwendungen an die Stiftung steuermindernd bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer geltend gemacht werden. Nach Eingang der Zustiftungen erhalten die Zustifter Zuwendungsbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt. Durch das neue Stiftungsrecht sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zustifter erheblich verbessert worden. Jeder Zustifter kann zehn Jahre hintereinander die geleisteten Zustiftungen steuerlich absetzen.

Ansprechpartner für Fragen über Zustiftungen

Das Pfarrteam und alle Mitglieder des Kuratoriums stehen für Anfragen zur Verfügung, insbesondere:

Pfarrer Manfred Burdinski
Tel. 02131/57505
E-Mail: 

Pfarrerin Anke Krughöfer
Tel. 02131/7734636                                                                                                                       E-Mail:  

Dipl.-Kfm. Wieland Schneider
Tel. 02131/540777
E-Mail:

Anschrift:

Stiftung der Evangelischen Reformationskirchengemeinde Neuss
Further Str. 157
41462 Neuss

Kontoverbindung

Verkürzter Text “Empfänger” für Überweisungsformular (handschriftlich): STIFTUNG EV REFKIRCHENGEM
Konto-Nr. 93 14 94 25
Sparkasse Neuss
BLZ: 305 500 00
Verwendungszweck: Zustiftung

Zur Finanzlage der Stiftung

Das Stiftungsvermögen entwickelte sich seit Bestehen der Stiftung wie folgt:

  •  31.12.2006:   11.700 €
  •  31.12.2007:    21.900 €
  •  31.12.2008:    30.330 €
  •  31.12.2009:    38.290 €
  •  31.12.2010:    47.180 €
  •  31.12.2011:   288.380 €

Aus den Zinserträgen des Stiftungsvermögens einschließlich einiger Spenden hat die Stiftung bisher 4.155 €  an unsere Kirchengemeinde ausgezahlt. Diese Gelder wurden wie folgt verwendet 

für Umbaumaßnahmen der  Oase/Seniorenbegegnungsstätte in der Reformationskirche (2007),                                                                                                für besondere Ausgaben im Rahmen des Kindergottesdienstes in der Versöhnungskirche (2008),                                                                                                 für die Verbesserung der Mikrophonanlage in der Versöhnungskirche (2009) und                                                                                                                                   für die Anschaffung des gebraucht gekauften Stutzflügels in der Reformationskirche (2010). 

Im April 2011 erhielt die Stiftung eine Zustiftung von der Gemeinde von 240.000 €. Diese beruhte auf dem Beschluss des Presbyteriums, die Hälfte des Erlöses aus dem Verkauf des Grundstücks Frankenstraße in das Stiftungsvermögen einzubringen. Das Stiftungsvermögen hat damit einen großen Zuwachs erfahren. Mit dieser Zustiftung machte das Presbyterium gleichzeitig die Bedeutung der Stiftung für die Zukunft der Gemeinde deutlich.

Wie bekannt werden die Kirchensteuereinnahmen in der weiteren Zukunft immer geringer. Um diesen zu erwartenden Einnahmenausfall abzumildern, wären zukünftig jährliche Auszahlungen der Stiftung an die Kirchengemeinde von rd. 20.000 € hilfreich. Für die Erzielung dieser jährlichen Auszahlungsbeträge wäre ein Stiftungsvermögen von mindestens 500.000 € erforderlich. Um dieses Ziel zu erreichen, sind noch viele hohe Zustiftungen notwendig. Bitte helfen Sie mit. Werden Sie Zustifter.