Stiftung
Die Stiftung der Evangelischen Reformationskirchengemeinde Neuss wurde im August 2005 durch Beschluss des Presbyteriums der Evangelischen Reformationskirchengemeinde Neuss errichtet. Das Kuratorium der Stiftung wurde im Mai 2007 vom Presbyterium berufen.
Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist gemäß Satzung die Förderung aller Aufgabenfelder unserer Kirchengemeinde, insbesondere Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kirchenmusik sowie Verbesserung und Erweiterung der technischen und baulichen Ausstattung der Gemeindegebäude und Gemeindeeinrichtungen.
Ziel der Stiftung
Vor allem bedingt durch den demografischen Wandel werden leider in Zukunft die Kirchensteuereinnahmen sinken. Für die Reformationskirchengemeinde könnte dies bedeuten, dass ca. 20.000 € pro Jahr weniger Kirchensteuereinnahmen zur Verfügung stehen. Damit die Gemeindearbeit darunter nicht leidet, sondern auch zukünftig im bisherigen Umfang durchgeführt werden kann, versucht die Stiftung mit ihrem Stiftungsvermögen diese drohenden Finanzlücken auszugleichen. Erforderlich wären dafür Zinserträge auf Basis eines Stiftungsvermögens von 500.000 €. Davon ist die Stiftung gegenwärtig und auf absehbare Zeit weit entfernt. Durch Gewinnung von neuen Zustiftern muss zusätzliches Stiftungsvermögen angesammelt werden. Die Zinserträge werden an die Gemeinde zur Finanzierung der oben genannten Aufgabenfelder ausgeschüttet. Dabei bleibt das Stiftungsvermögen selbst als Kapitalstock unangetastet und bildet für die Gemeinde eine nachhaltige Einnahmenquelle als Zukunftsvorsorge. Immer mehr Kirchengemeinden gehen diesen Weg. Das Stiftungsvermögen wird als Treuhandvermögen der Gemeinde vom Kuratorium der Stiftung verwaltet und getrennt vom übrigen Vermögen der Gemeinde auf eigenen Konten geführt.
Mitglieder des Kuratoriums der Stiftung
- Dipl.-Kfm. Wieland Schneider (Vorsitzender),
- Pfarrer Manfred Burdinski (stellv. Vorsitzender),
- Heinz Blumenstein,
- Hartmut Fischer,
- Pfarrerin Anke Krughöfer
- Irene Wenderoth-Alt.
Sie können mitmachen
Zustiftungen können erfolgen durch Verschenken von Geld- oder Sachvermögen zu Lebzeiten (auch mehrmals und über Jahre verteilt) oder auch durch testamentarische Verfügungen. Auch Geldzuflüsse zu bestimmten Anlässen wie z.B. zu Jubiläen oder besonderen Geburtstagen können von Ihnen als Zustiftungen an die Stiftung eingezahlt werden.
Die Stiftung ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt und dementsprechend können Zuwendungen an die Stiftung steuermindernd bei Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer geltend gemacht werden. Nach Eingang der Zustiftungen erhalten die Zustifter Zuwendungsbestätigungen zur Vorlage beim Finanzamt. Durch das neue Stiftungsrecht sind die steuerlichen Abzugsmöglichkeiten für Zustifter erheblich verbessert worden. Jeder Zustifter kann zehn Jahre hintereinander die geleisteten Zustiftungen steuerlich absetzen.
Ansprechpartner für Fragen über Zustiftungen
Das Pfarrteam und alle Mitglieder des Kuratoriums stehen für Anfragen zur Verfügung, insbesondere:
Pfarrer Manfred Burdinski
Tel. 02131/57505
E-Mail:
Pfarrerin Anke Krughöfer
Tel. vorläufig 0211/7000425
E-Mail:
Dipl.-Kfm. Wieland Schneider
Tel. 02131/540777
E-Mail:
Anschrift:
Stiftung der Evangelischen Reformationskirchengemeinde Neuss
Further Str. 157
41462 Neuss
Kontoverbindung
Verkürzter Text “Empfänger” für Überweisungsformular (handschriftlich): STIFTUNG EV REFKIRCHENGEM
Konto-Nr. 93 14 94 25
Sparkasse Neuss
BLZ: 305 500 00
Verwendungszweck: Zustiftung
Zur Finanzlage der Stiftung
Das Stiftungsvermögen, das bisher allein durch Zustiftungen von Gemeindemitgliedern angesammelt wurde, entwickelte sich seit Bestehen der Stiftung wie folgt:
- 31.12.2006: 11.700 €
- 31.12.2007: 21.900 €
- 31.12.2008: 30.330 €
- 31.12.2009: 38.290 €
- 30.06.2010: 40.550 €
Aus den Zinserträgen des Stiftungsvermögens einschließlich einiger Spenden hat die Stiftung bisher 4.155 € an unsere Kirchengemeinde ausgezahlt. Diese Gelder wurden verwendet für Umbaumaßnahmen der Oase/Seniorenbegegnungsstätte in der Reformationskirche (2007), für besondere Ausgaben im Rahmen des Kindergottesdienstes in der Versöhnungskirche (2008), für die Verbesserung der Mikrophonanlage in der Versöhnungskirche (2009) und für die Anschaffung des gebraucht gekauften Stutzflügels in der Reformationskirche (2010).
Die Zinserträge sind aufgrund des niedrigen Stiftungsvermögens ebenfalls niedrig. Angesichts der immer geringer werdenden Kirchensteuereinnahmen wäre eine Ausschüttung von 20.000 € pro Jahr an die Kirchengemeinde notwendig. Hierfür wäre ein Stiftungsvermögen von 500.000 € erforderlich. Dafür sind noch erhebliche Zustiftungen notwendig. Bitte helfen Sie mit. Werden Sie Zustifter!